Bild der Frau
FREELENS Gruppenausstellung
IN GUTER VERFASSUNG – 75 JAHRE GRUNDGESETZ
37 Fotograf*innen des Berufsverbandes FREELENS e.V. zeigen fotografische Positionen der Dokumentar- und Konzeptfotografie zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Kurator der Ausstellung ist Sebastian Lux, Leiter der Stiftung F.C. Gundlach.
Mit dabei, meine Serie »Bild der Frau«
GG, ART. 3, ABS. 2: »MÄNNER UND FRAUEN SIND GLEICHBERECHTIGT.«
Wie schon die Pudding-Werbung weiß, eine Frau hat zwei Lebensfragen: „Was soll ich anziehen?“ und „Was soll ich kochen?“ Denn schließlich sind ein adrettes Äußeres und gute Kochkünste, die wichtigsten Voraussetzungen einen guten Ehemann zu finden. Dieser weiß die Angetraute zu verwöhnen, so findet sich nicht selten ein praktisches Haushaltsgerät unter dem Weihnachtsbaum. Da ist die Freude groß, denn damit schenkt man der modernen Hausfrau Freiheit und Entspannung.
Fleiß, Sauberkeit und Häuslichkeit sind der Hausfrau wichtigste Tugenden. Im Handumdrehen erledigt Mutti alle Aufgaben, die Haushalt und Kinder so mit sich bringen. Dabei schützt die perfekte Dame ihre gute Kleidung mit einem Kittel, denn schließlich kommt Vati bald von der Arbeit nach Hause und der soll es schön haben.
Zu sehen: Vom 4. 10. bis 3. 11. 2024 | Vernissage: Do., 3. 10. 2024, 19 Uhr | Jupiter Hamburg, 3. OG, Mönckebergstraße 2-4
Alle Bilder der Serie sind erhältlich als Fine Art Print, in 30 x 40 cm, weiß gerahmt für 370,00 Euro pro Stück, Auflage: 10 (+ 2 AP)
Die Bilder sind KEINE Fotomontagen.
1875 nahm die SPD als erste Partei in Deutschland das Wahlrecht für Frauen in ihr Parteiprogramm auf.
1908 durften Frauen Parteien beitreten, ein Wahlrecht erlangten sie damit noch nicht.
1919 fanden die ersten Wahlen statt, bei denen Frauen zur Wahl aufgestellt werden durften und ihre Stimme abgeben konnten.
1933 traten die meisten Frauenrechte wieder außer Kraft. Die Ausübung der meisten Berufe wurde ihnen verboten.
1949 wurde das Grundgesetz verabschiedet. Laut Art. 3, Abs. 2 sind „Männer und Frauen gleichberechtigt“.
1955 beschloss der DFB, Frauenfußball zu verbieten.* 1970 wurde dieses Verbot aufgehoben.
1958 durfte der Führerschein von Frauen nun auch ohne Zustimmung des Ehemanns erworben werden.
1977 wurde die sog. Hausfrauenehe abgeschafft. Frauen durften erstmals alleine über ihre Erwerbstätigkeit entscheiden.
1997 wurden erzwungene sexuelle Handlungen in der Ehe als Vergewaltigung anerkannt und damit strafbar.
* Begründung des DFB: „Im Kampf um den Ball verschwindet die weibliche Anmut, Körper und Seele erleiden unweigerlich Schaden und das Zurschaustellen des Körpers verletzt Schicklichkeit und Anstand.“